Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) bringt zahlreiche Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit sich. Gerade in der heutigen Zeit hat eine bAV für Ihr Unternehmen eine umso höhere Bedeutung, denn die gesetzliche Altersvorsorge reicht oft nicht aus. Die bAV ist wahrscheinlich das dynamischste Altersvorsorgeprodukt. Über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) können Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber eine zusätzliche Rente aufbauen und in ihre Zukunft investieren. Dabei fallen weniger Lohnnebenkosten durch die Entgeltumwandlung an und der Ablauf ist vollkommen unkompliziert, denn unsere Gutachter übernehmen die Verwaltung fast vollständig.
Die Versorgungsordnung schafft Ihnen Rechtssicherheit im Betrieb: als unabhängige Beratungsgesellschaft haben wir uns auf die Konzeptionierung und Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge spezialisiert und unterstützen Sie bei allen Anliegen.
Als Arbeitgeber genießen Sie den Vorteil, dass Sie im Einklang mit dem Arbeitsrecht handeln, insbesondere im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Auch steuerliche Anforderungen und weitere rechtliche Vorgaben werden dabei berücksichtigt. Arbeiten Sie die bAV nach einem festen Schema auf effiziente und zeitsparende Weise ab und senken Sie durch einen geringeren Verwaltungsaufwand Ihre Gesamtkosten.
Gerne stellen wir Ihnen einen festen Ansprechpartner zur Verfügung, der sich in allen relevanten Bereichen auskennt.
Herausforderungen: Fehler bei Altersrückstellungen von Betriebsrenten können große Konsequenzen mit sich bringen.
- Über 90% der Unternehmen erfüllen nicht die aktuellen gesetzlichen Vorgaben
- 90% der Unternehmen haben keine vollständigen Unterlagen
- 80% der Unternehmen haben keine Versorgungsordnung
- Viele Versorgungsordnungen regeln die Enthaftung einer Versicherungsgesellschaft
- Viele Unternehmen verlassen sich in bAV Fragen auf Versicherungsvermittler oder Steuerberater
Objektiv, rechtlich und neutral unterstützen wir Sie, Ihre Versicherungsvermittler und Steuerberater und schaffen Ihnen einen Rahmen an Sicherheit und Transparenz.
Optimale Versorgungsordnung einer betrieblichen Altersvorsorge zur Enthaftung der Geschäftsleitung
Herausforderungen: Fehler bei Altersrückstellungen von Betriebsrenten können große Konsequenzen mit sich bringen.
Viele Firmen bieten Ihren Mitarbeitern zwar den Abschluss einer bAV an, sind sich aber nicht darüber im Klaren, dass hierbei gesetzliche Vorgaben zu beachten sind. Über 90% der Unternehmen erfüllen diese gesetzlichen Vorgaben nicht, während 80% keine Versorgungsordnung besitzen. Zahlreiche bestehende Versorgungsordnungen regeln nur die Enthaftung einer Versicherungsgesellschaft, aber nicht der Geschäftsleitung.
Die Brisanz dieses Themas lässt sich auch daran erkennen, dass sogar die Verbraucherzentrale Bremen aufgrund eines Fehlers bei der Altersrückstellung Insolvenz anmelden musste. Wie Sie an diesem Fall deutlich erkennen können, kann man hierbei sehr viel falsch machen, was gravierende Konsequenzen mit sich bringt. Die Folgen können neben Vermögensschäden auch Schwierigkeiten beim Ausscheiden aus dem Betrieb und Haftungsrisiken sein.
Natürlich beraten unsere Experten Sie auch rund um das Steuerrecht, das Sozialversicherungsrecht und die aktuelle Gesetzgebung der betrieblichen Altersversorgung. Wir beraten Sie produkt- und konzernunabhängig und bieten Ihnen eine klare Handlungsempfehlung.
Eine optimal ausgestaltete bAV steht für
- Zufriedene Mitarbeiter
- Instrument zur Mitarbeitergewinnung
- Arbeitgeberattraktivität
- Erfüllung aktueller Gesetzgebung
- Langfristig kalkulierbar
- Zielgruppe